| Generalstaatsanwaltschaft Koblenz

Medieninformation zur Landeszentralstelle Cybercrime sowie zur Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus

Gelegenheit zu einem Pressegespräch; Tätigkeitsberichte für die Jahre 2022/2023

Im Jahr 2014 ist die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz eingerichtet worden, um den besonderen Herausforderungen, die sich bei der Bekämpfung von im oder mit dem Internet begangenen Straftaten stellen, möglichst effektiv zu begegnen. Sie ist nicht nur zentrale Koordinierungs- und Ansprechstelle für die Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz und engagiert sich für deren Fortbildung. Vielmehr führt sie auch selbst Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Internetkriminalität, die durch eine besondere Schwierigkeit, eine besondere Bedeutung oder einen besonderen Umfang geprägt sind. Das Verfahren um den so genannten „Cyber-Bunker“ etwa, um nur eines der bedeutenden Verfahren an dieser Stelle zu nennen, hat auch weit über die Bundesrepublik hinaus eine große Aufmerksamkeit erfahren.

Im Jahr 2017 ist bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz zudem die Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus (ZeT_rlp) eingerichtet worden. Auch sie ist eine ermittelnde Zentralstelle. Sie ist in erster Linie für die Bearbeitung derjenigen Verfahren zuständig, die der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof an die Generalstaatsanwaltschaft zur Verfolgung abgibt; insofern umfasst ihr Zuständigkeitsbereich in örtlicher Hinsicht neben Rheinland-Pfalz auch das Saarland. Darüber hinaus obliegt ihr die Bearbeitung von - originär in die Zuständigkeit einer rheinland-pfälzischen Staatsanwaltschaft fallenden -Ermittlungsverfahren aus den Bereichen des Terrorismus und des Extremismus, wenn sie von besonderer Bedeutung, Schwierigkeit oder Umfang sind. Im Weiteren ist der ZeT_rlp die Zuständigkeit für entsprechend qualifizierte Verfahren der Hasskriminalität übertragen worden. Sie fungiert ferner als Zentralstelle „Hate-Speech“ in Bezug auf Verfahren wegen Äußerungsdelikten zum Nachteil von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern und hat zuletzt zudem landesweit zentral die Bearbeitung von Äußerungen im Zusammenhang mit dem Überfall Russlands auf die Ukraine und dem der Hamas auf Israel übernommen.

In der Sitzung des Rechtsausschusses des Landtages Rheinland-Pfalz am 12. Dezember 2024 hat Herr Staatsminister Mertin über die Tätigkeit der ZeT_rlp informiert. Grundlage hierfür war auch ein im Laufe des vergangenen Jahres erstellter Tätigkeitsbericht der Zentralstelle für die Jahre 2022/2023, der den Mitgliedern des Rechtsausschusses kürzlich zur Verfügung gestellt worden ist.

Die LZC hat Ende letzten Jahres einen entsprechenden Tätigkeitsbericht für die Jahre 2022/2023 anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Zentralstelle fertiggestellt.

Die Berichte enthalten nähere Informationen über die Zuständigkeiten der Zentralstellen, ihre Tätigkeitsfelder und die Schwerpunkte ihrer Arbeit. Sie unterrichten dabei insbesondere auch über eine Reihe herausgehobener Verfahren aus dem Berichtszeitraum mit Stand bis Februar 2024.

Auch mit Blick darauf, dass viele der hier eingehenden Medienanfragen sich auf die Tätigkeit der beiden Zentralstellen beziehen, ist beabsichtigt, Gelegenheit zu einem Pressegespräch zu deren Tätigkeit zu geben. An einer Teilnahme wie dem Erhalt eines Berichtsexemplars interessierte Medienvertreterinnen und Medienvertreter werden gebeten, sich insofern an die Pressestelle der Generalstaatsanwaltschaft (pressestelle.genstako@genstako.jm.rlp.de) zu wenden.


In Vertretung
gez. Dr. Moll, Leitender Oberstaatsanwalt

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