Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus (ZeT_rlp)
Die wirksame Bekämpfung von terroristischen und extremistischen Straftaten erfordert eine effektive Strafverfolgung. Eine solche kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden, einem schnellen und umfassenden Informationsaustauschs sowie die Bündelung strafrechtlicher Ermittlungen gegen Personen, die von der Polizei als Gefährder oder relevante Personen eingestuft werden gewährleistet werden.
Um die notwendige Bündelung bei einer spezialisierten, mit der entsprechenden Erfahrung ausgestatteten Einheit, die Strukturierung der Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften mit den Sicherheitsbehörden und die Kooperation der Staatsanwaltschaften untereinander und mit dem Generalbundesanwalt dauerhaft sicher zu stellen, wurde zum 05.12.2017 bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz die Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus (ZeT_rlp) eingerichtet.
1. Leitung:
Oberstaatsanwalt Christopher do Paço Quesado
2. Ermittlungsaufgaben
Bearbeitung von Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Staatsschutzdelikte, die von dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nach § 142a Abs. 2 GVG abgegeben werden (z.B. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gem. §§ 129a, 129b StGB). Insoweit ist die ZeT_rlp örtlich für ganz Rheinland-Pfalz und das Saarland zuständig.
Übernahme von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung aus den Bereichen des Terrorismus und Extremismus
- Staatsschutzdelikte gemäß §§ 89a bis 89c, 91 und 109h StGB
- sowie nach anderen Vorschriften des Strafgesetzbuchs und der Nebengesetze, z. B. Betäubungsmittelgesetz, Waffengesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz, wenn
- eine terroristische/ extremistische Motivation erkennbar ist, oder
- Ermittlungen innerhalb oder im Umfeld terroristischer bzw. extremistischer Strukturen notwendig sind und
- dem Verfahren bei Gesamtwürdigung aller Umstände eine besondere Bedeutung, besondere Schwierigkeit oder besonderer Umfang zukommt
3. Koordinierungs- und Unterstützungsaufgaben
Koordinierung und Förderung des Informationsaustauschs mit den im Bereich der Terrorismusbekämpfung zuständigen Stellen, insbesondere den Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz, dem Generalbundesanwalt, dem Bundeskriminalamt, dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz, den Nachrichtendiensten, dem GTAZ, dem GETZ
Teilnahme an Fallkonferenzen Gefährder und Relevante Personen betreffend
Teilnahme an den Ansprechpartnertagungen „Staatsschutz“ des Generalbundesanwalts
Schulungen der Dezernenten der Staatsanwaltschaften im Bereich Extremismus/Terrorismus; Wissenstransfer