Zentralstelle des Landes Rheinland-Pfalz zur Bekämpfung jugendgefährdender Inhalte

Die Bekämpfung jugendgefährdender und gewaltverherrlichender Medieninhalte gewinnt angesichts der Vielfalt der Verbreitungsformen, der zunehmenden Bedeutung des Internets und der Schwierigkeiten bei der Verbreitungskontrolle zunehmend an Bedeutung. Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz angesiedelte Zentralstelle des Landes Rheinland-Pfalz zur Bekämpfung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass im Bereich jugendgefährdender und gewaltverherrlichender Medieninhalte die Bekämpfung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt und zugleich den Staatsanwaltschaften und der Polizei bei der praktischen Bewältigung rechtlicher Fragestellungen auf diesem Gebiet fachliche Beratung und Hilfe anzubieten.

1. Leitung:      

Oberstaatsanwalt Carsten Krick

2. Zuständigkeit:

•Gewaltdarstellungen
•Verbreitung pornographischer und tierpornographischer Darstellungen
•Jugend- und Kinderpornografie
•Jugendmedienschutz
•Verbreiten offensichtlich schwer jugendgefährdender Inhalte in Rundfunk und Telemedien


3. Aufgaben:

•Sicherstellung einer einheitlichen Rechtanwendung
•Fortbildung, Beratung und Information von Staatsanwaltschaften und Polizei
•Stellungnahmen zu aktuellen Rechts- und Sachfragen
•Durchführung von regelmäßigen Besprechungen mit den Staatsanwaltschaften des Landes
•Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben
•Zusammenarbeit mit den Zentralstellen der anderen Bundesländer, Landeskriminalamt  (LKA) Rheinland-Pfalz, dem Bundeskriminalamt (BKA), der Kommission für   Jugendmedienschutz (KJM), den Landesmedienanstalten, der länderübergreifenden Stelle Jugendschutz.net, der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), der Bundespolizei und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
•Wahrnehmung von Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben bei überörtlichen Ermittlungskomplexen
•Veröffentlichung relevanter gerichtlicher Entscheidungen