Unsere Geschichte
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz entstand mit der Neuordnung der Bundesländer nach dem zweiten Weltkrieg und der Gründung des Landes Rheinland-Pfalz 1946.
Auch wenn die eigentliche Geschichte der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz daher nur kurz ist, lohnt es sich, einen Blick auf ihre Vorgeschichte zu werfen. Diese beginnt mit der französischen Annektion der linksrheinischen deutschen Gebiete nach dem Frieden von Lunéville 1801. Hierdurch war es möglich, 1811 das französische Strafgesetzbuch (Code pénal) sowie die französische Strafprozessordnung (Code d´instruction) einzuführen und den bis dahin geltenden Inquisitionsprozess, in dem Ankläger und Richter ein und dieselbe Person waren, abzulösen. Im Gefolge dieser Reformen wurde auch der Staatsprokurator als Vorläufer der späteren Staatsanwaltschaften aus Frankreich übernommen. Erfreulicherweise wurden in den linkrheinischen Gebieten diese Errungenschaften französischer Besetzung nach ihrem Ende und der Gründung der preußischen Rheinprovinz nicht aufgegeben, sondern aufgrund königlich-preußischer Kabinettsordre von 1818 beibehalten. 1820 wurde in Koblenz ein dem damaligen Rheinischen Appellationsgericht in Köln unterstelltes Landgericht sowie ein "Öffentliches Ministerium" als Vorläufer der heutigen Staatsanwaltschaft errichtet. Deren Zuständigkeit beschränkte sich - anders als heute - angesichts der dargestellten historischen Entwicklung allerdings zunächst auf die linksrheinischen Gebiete. Erst mit der Verabschiedung der Reichsjustizgesetze von 1879 war auch für die preußische Rheinprovinz die Entwicklung vom "Ministre public" französischer Prägung zur deutschen Staatsanwaltschaft abgeschlossen.
Die Notwendigkeit der Gründung eines "eigenen" Oberlandesgerichts nebst Generalstaatsanwaltschaft ergab sich erst nach dem Ende der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft von 1933 bis 1945 und der mit der Kapitulation einhergehenden Neuordnung der deutschen Länder sowie der Auflösung Preußens. Für das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft Köln - in der britischen Besatzungszone gelegen - bedeutete dies den Verlust der in der französischen Besatzungszone befindlichen Landgerichtsbezirke Koblenz und Trier. Oberlandesgericht und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wurden am 27. November 1946 feierlich eröffnet. Die Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft haben sich in rechtlicher Hinsicht seit ihrer Gründung kaum verändert, sieht man davon ab, dass ihnen zeitweise auch die Aufsicht über die Verwaltung der Justizvollzugsanstalten übertragen war, die heute unmittelbar durch das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz wahrgenommen wird. Allerdings ist der Geschäftsanfall ständig gewachsen und gesellschaftliche Veränderungen haben zu erhöhten Sensibilitäten in Bezug auf bestimmte Kriminalitätsfelder geführt. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang Strafvorschriften zum Schutz der Umwelt, zum Schutz von Frauen und Kindern vor sexueller Gewalt und Ausbeutung oder zur Verhinderung der Korruption und die Cyberkriminalität.
Eine wesentliche Veränderung ihrer Struktur und Tätigkeit erfuhr die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz in den Jahren 2014 und 2017 durch die Schaffung der Landeszentralstelle Cybercrime und der Zentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus. War sie bis dahin vor allem eine Behörde der Dienst- und Fachaufsicht, die mit den Vorgängen der Staatsanwaltschaften nur punktuell befasst war, wurden ihr mit den beiden Zentralstellen erstmals eigene Ermittlungsverfahren zugewiesen.
Als Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz waren und sind seit der Gründung tätig:
Landgerichtsdirektor Hubert Hermans (1946/47)
Oberstaatsanwalt Dr. Georg Augustin (1947/48)
Generalstaatsanwalt Leopold Morbach (1949 - 1963)
Generalstaatsanwalt Norbert Itschert (1964 - 1973)
Generalstaatsanwalt Dr. Hans-Joachim Ulrich (1973 - 1991)
Generalstaatsanwalt Heinrich Gauf (1991 - 1996)
Generalstaatsanwalt Norbert Weise (1996 - 2008)
Generalstaatsanwalt Erich Jung (2008 - 2014)
Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer (2014-2022)
Generalstaatsanwalt Harald Kruse (seit 2023)
Als ständige Vertreter des Generalstaatsanwalts waren und sind seit Gründung eingesetzt:
Oberstaatsanwalt Dr. Hubert Töller (1949 - 1952)
Leitender Oberstaatsanwalt Werner Augustin (1964 - 1970)
Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Walter van Bentum (1970 - 1977)
Leitender Oberstaatsanwalt Heinz Hammen (1977/78)
Leitender Oberstaatsanwalt Helmut Otto (1978 - 1995)
Leitender Oberstaatsanwalt Karl-Rudolf Winkler (1995 - 2008)
Leitender Oberstaatsanwalt Harald Kruse (2008 - 2012)
Leitender Oberstaatsanwalt Peter Fritzen (2013-2014)
Leitender Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler (2014-2022)
Leitender Oberstaatsanwalt Dietmar Moll (seit 2023)
Da die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz 1946 errichtet wurde, ist es naheliegend, dass die Staatsanwälte, die in der Behörde tätig wurden, schon in der Zeit des Nationalsozialismus Funktionen in der Justiz oder andere Ämter innehatten. Die damit mögliche Verstrickung der ersten Generalstaatsanwälte und ihrer ständigen Vertreter in Unrecht und Willkür soll aufgeklärt und an dieser Stelle öffentlich gemacht werden, sobald die Ergebnisse vorliegen.