Generalstaatsanwaltschaft Koblenz

Anschrift:
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz

Telefon: 0261/1307-0
Telefax: 0261/1307-38010

E-Mail: genstako(at)genstako.jm.rlp.de

Behörden- und Geschäftsleitung

Behördenleiter:
Harald Kruse
Generalstaatsanwalt
Ständiger Vertreter:
Dr. Dietmar Moll
Leitender Oberstaatsanwalt
Verwaltungsleiter:
Werner Drießen
Justizrechtsrat

Pressestelle:
Leiter: Oberstaatsanwalt Krick
Verfahren der Landeszentralstelle Cybercrime:
Oberstaatsanwalt Dr. Angerer
Verfahren der Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus:
Oberstaatsanwalt do Paço Quesado

E-Mail: pressestelle.genstako(at)genstako.jm.rlp.de

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag:
09.00-12.00 Uhr
14.00-15.30 Uhr

Freitag:
09.00-13.00 Uhr 

Wichtiger Hinweis:
Aus rechtlichen Gründen und aus Gründen der Datensicherheit können Eingaben in Rechtsangelegenheiten, insbesondere Erklärungen, die Fristen wahren sollen, nicht per einfacher E-Mail erfolgen. Diese sind schriftlich auf dem Postweg, per Telefax, zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Rechtsantragsstelle oder elektronisch unter Wahrung der Voraussetzungen des § 32a der Strafprozessordnung sowie unter Beachtung der Voraussetzungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vorzunehmen. Ausführliche Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://ejustice.rlp.de/de/ejustice/elektronischer-rechtsverkehr/.

Hinweis nach dem Landestransparenzgesetz:
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Eine Auskunftspflicht nach diesem Gesetz besteht für die Staatsanwaltschaften jedoch nur soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Auskünfte zu Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren werden nur nach den entsprechenden Prozessordnungen erteilt.

Hinweis zu § 4 EGovGRP:
„Ein sicher verschlüsselter elektronischer Zugang zur Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 EGovGRP ist über das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz eingerichtet. Um das Nutzerkonto der Verwaltung adressieren zu können, wird auf Absenderseite ebenfalls ein Nutzerkonto benötigt. Hierzu ist eine Registrierung unter nutzerkonto.service.rlp.de erforderlich. Dort sind auch weitere Informationen zum Registrierungs- und Versendeprozess zu finden.“