Bedauerlicherweise hat sich in die Pressemitteilung vom heutigen Tag ein Schreibfehler eingeschlichen. Tatsächlich erfolgte die erste Durchsuchung bei dem Beschuldigten erst am 18. November 2024 und nicht schon am 18. Oktober 2024.
Das Versehen bitte ich zu entschuldigen.
Ergänzend wird mitgeteilt, dass es sich bei dem Beschuldigten um einen deutschen Staatsangehörigen handelt.
gez. Kruse, Generalstaatsanwalt